ABGB: § 1455
LStG 1972: § 8 Abs 1, § 40 Abs 1
Gem § 8 Abs 1 Sbg LandesstraßenG (LStG 1972) ist die Ersitzung von Rechten (hier: Zufahrtsrecht) an Straßen ausgeschlossen. Dieses Ersitzungsverbot gilt auch für dem öffentlichen Verkehr dienende Privatstraßen iSd § 40 Abs 1 LStG 1972 (hier: wegen der allgemeinen und ungehinderten Benützung aufgrund eines dringenden Verkehrsbedürfnisses über zumindest 20 Jahre).