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Keine Nutzung des für Weingarten ersessenen Wegerechts für Lagerhalle

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/446Zak 2023, 253 Heft 13 v. 14.8.2023

ABGB: § 484, § 492, § 1452

Inhalt und Umfang einer ersessenen Dienstbarkeit richten sich nach dem Zweck, zu dem das dienende Gut während der Ersitzungszeit verwendet worden ist. Die Nutzung für eine geänderte Bewirtschaftungsart der herrschenden Liegenschaft ist grundsätzlich nicht von der ersessenen Dienstbarkeit gedeckt.

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