ABGB: § 418 S 3
Wenn der Grundeigentümer dem Bauführer den Erwerb des Grundes zugesagt hat (hier: Schenkung), sich in der Folge aber nicht an seine Zusage hält, kann sich der Bauführer nach der Rsp wegen des unredlichen Verhaltens des Grundeigentümers trotz Vorliegens einer Vereinbarung auf den außerbücherlichen Eigentumserwerb nach § 418 S 3 ABGB berufen.