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Besitzstörung - Wiederholungsgefahr bei zwiespältigem Verhalten

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/442Zak 2023, 252 Heft 13 v. 14.8.2023

ABGB: § 339, § 1333 Abs 2

ZPO: § 41

Die für eine Besitzstörungs- bzw Unterlassungsklage erforderliche Wiederholungsgefahr fällt nicht weg, wenn sich der Störer zwiespältig verhält und zwar eine außergerichtliche Unterlassungserklärung abgibt oder anbietet, aber die Besitzstörung abstreitet.

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