ABGB: § 473, § 1463
Die Ersitzung einer Dienstbarkeit zugunsten einer Miteigentumsliegenschaft setzt die Redlichkeit aller Miteigentümer voraus. Solange ein unredlicher Miteigentümer vorhanden ist, kann die Ersitzung nicht beginnen.
ABGB: § 473, § 1463
Die Ersitzung einer Dienstbarkeit zugunsten einer Miteigentumsliegenschaft setzt die Redlichkeit aller Miteigentümer voraus. Solange ein unredlicher Miteigentümer vorhanden ist, kann die Ersitzung nicht beginnen.