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Behindertenhilfe für Wohnen als Eigeneinkommen des Kindes

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/406Zak 2023, 234 Heft 12 v. 24.7.2023

ABGB: § 231

StBHG: § 18

Die Behindertenhilfe, die das volljährige unterhaltsberechtigte Kind gem § 18 Stmk BehindertenG (StBHG) in Form einer Wohnmöglichkeit in einer Wohneinrichtung erhält, ist bei der Unterhaltsbemessung mit dem angemessenen Wert als Eigeneinkommen zu berücksichtigen. Nicht unterhaltsmindernd wirkt sich bei teilzeitbetreutem Wohnen die Verpflegung in der Wohneinrichtung aus, weil diese vom Bewohner über den Lebensunterhalt selbst finanziert werden muss.

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