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Keine Wiedereinsetzung wegen Unwirksamkeit der Zustellung

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/388Zak 2023, 219 Heft 11 v. 3.7.2023

ZPO: § 146

Die Unwirksamkeit der Zustellung der fristauslösenden Entscheidung bildet keinen tauglichen Wiedereinsetzungsgrund. Nach der hRsp ist in diesem Fall gar keine Säumnis eingetreten.

OGH 19. 4. 2023, 3 Ob 38/23v

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