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Ersatz der merkantilen Wertminderung bei einer Immobilie

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/386Zak 2023, 219 Heft 11 v. 3.7.2023

ABGB: § 1293, § 1295 Abs 1

Die merkantile Wertminderung, die aus der gefühlsmäßigen Abneigung des Käuferpublikums gegen reparierte Sachen resultiert, ist ein ersatzfähiger Schaden. Der Schadenersatzanspruch setzt nicht voraus, dass die Sache tatsächlich repariert wird.

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