ABGB: § 1293, § 1295 Abs 1
Die merkantile Wertminderung, die aus der gefühlsmäßigen Abneigung des Käuferpublikums gegen reparierte Sachen resultiert, ist ein ersatzfähiger Schaden. Der Schadenersatzanspruch setzt nicht voraus, dass die Sache tatsächlich repariert wird.