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Notwegerecht über das öffentliche Wassergut

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/341Zak 2023, 196 Heft 10 v. 19.6.2023

NWG: § 1

WRG: § 4 Abs 8, § 38 Abs 1

Gem § 4 Abs 8 WRG ist die Einräumung eines dinglichen Rechts am öffentlichen Wassergut erst nach bescheidmäßiger Feststellung, dass dadurch die Widmungszwecke nicht beeinträchtigt werden, zulässig. Diese Voraussetzung betrifft nur den rechtsgeschäftlichen Erwerb dinglicher Rechte. Für die Einräumung eines Notwegerechts durch das Gericht ist kein Feststellungsbescheid erforderlich.

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