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Genehmigung einer medizinischen Behandlung - Bestellung des Erwachsenenschutzvereins zum Rechtsbeistand

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/273Zak 2022, 152 Heft 8 v. 20.5.2022

AußStrG: § 45, § 131 Abs 1

HESÜ: Art 7, Art 14

Gem § 131 Abs 1 Z 1 AußStrG ist ua im Verfahren über die Genehmigung der Zustimmung des Erwachsenenvertreters oder Vorsorgebevollmächtigten zu einer medizinischen Behandlung der Erwachsenenschutzverein zum besonderen Rechtsbeistand zu bestellen (soweit er nicht bereits Erwachsenenvertreter ist). Gegen den Bestellungsbeschluss kommt dem bestellten Erwachsenenschutzverein im Interesse des Betroffenen Rechtsmittellegitimation zu.

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