ZPO: § 63 Abs 1, § 606 Abs 1, § 611
Den Antrag auf Verfahrenshilfe für eine Aufhebungsklage gegen einen Schiedsspruch weist der OGH wegen Aussichtslosigkeit ab, wenn die geltend gemachten Aufhebungsgründe seiner Ansicht nach zu keiner stattgebenden Entscheidung führen werden.