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Verkehrssicherungspflichten des Veranstalters eines Sportevents

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/245Zak 2022, 136 Heft 7 v. 6.5.2022

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1298

Bei Zahlung eines Startgeldes treffen den Veranstalter eines Sportwettbewerbs vertragliche Verkehrssicherungspflichten. Die Sorgfaltspflichten dürfen nicht überspannt werden. Je größer die Gefahr, desto höhere Anforderungen gelten aber für die Verkehrssicherung.

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