ABGB: § 830, § 843
WEG: § 3 Abs 1 Z 3
Die Realteilung ist wegen Unmöglichkeit bzw Untunlichkeit ausgeschlossen, wenn sie zu einer beträchtlichen Wertminderung im Vergleich zur ungeteilten Sache führt.
ABGB: § 830, § 843
WEG: § 3 Abs 1 Z 3
Die Realteilung ist wegen Unmöglichkeit bzw Untunlichkeit ausgeschlossen, wenn sie zu einer beträchtlichen Wertminderung im Vergleich zur ungeteilten Sache führt.