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Gemeingebrauch an einem öffentlichen Interessentenweg?

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/229Zak 2022, 132 Heft 7 v. 6.5.2022

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1311

Tir StraßenG: § 16 Abs 5, § 79 Abs 2

ZPO: § 41

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