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Ablehnende Haltung des unmündigen Kindes zu Kontakten

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/223Zak 2022, 130 Heft 7 v. 6.5.2022

ABGB: § 187

AußStrG: § 108

Zwar kann ein unmündiger Minderjähriger auch gegen seinen Willen zu Kontakten mit einem Elternteil verhalten werden. Seiner ablehnenden Haltung zu Kontakten kann jedoch bei der Entscheidung über das Kontaktrecht ein gewisses Gewicht zukommen.

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