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Prozesskostenersatz für emeritierten Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltstarif

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/208Zak 2022, 119 Heft 6 v. 15.4.2022

ZPO: § 28 Abs 1

RATG: § 1 Abs 2

Auch emeritierte Rechtsanwälte sind in eigener Sache von der Vertretungspflicht befreit. Ob die Emeritierung altersbedingt oder durch sonstigen Verzicht auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft erfolgte, ist unerheblich.

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