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Keine Unterbrechung der Gewährleistungsfrist durch Verweis an Werkstätte

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/201Zak 2022, 117 Heft 6 v. 15.4.2022

ABGB: § 933, § 1497

Die Gewährleistungsfrist wird durch ein (konstitutives oder deklaratives) Anerkenntnis unterbrochen.

Bei einem Verbesserungsversuch oder einer Verbesserungszusage handelt es sich um ein deklaratives Anerkenntnis des Gewährleistungsanspruchs mit fristunterbrechender Wirkung. Das bloße In-Aussicht-Stellen einer Überprüfung auf die Mangelhaftigkeit reicht dafür nicht aus.

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