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Keine gröbliche Benachteiligung durch Frist für Übernahme eines Grabnutzungsrechts

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/200Zak 2022, 117 Heft 6 v. 15.4.2022

ABGB: § 531, § 879 Abs 3

KSchG: § 1

Ein Benützungsrecht des Verstorbenen an einer Grabstätte fällt nicht in die Verlassenschaft. Der Rechtsübergang richtet sich primär nach der jeweiligen Friedhofsordnung.

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