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Kein Widerrufsrecht bei Konzertvertrag mit Vermittler

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/185Zak 2022, 103 Heft 6 v. 15.4.2022

Art 16 Buchstabe l Verbraucherrechte-RL 2011/83/EU nimmt ua Verträge über Dienstleistungen in Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für deren Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, vom Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatz- und Auswärtsgeschäften aus (siehe auch § 18 Abs 1 Z 10 FAGG). Im Vorabentscheidungsverfahren C-96/21 , CTS Eventim, gelangte der EuGH zum Schluss, dass sich auch ein Vermittler, der Eintrittskarten für eine Freizeitbetätigung (konkret: ein Konzert) im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Veranstalters verkauft, auf die Ausnahmeregelung berufen kann.

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