Fluggastrechte-VO: Art 7, Art 12 Abs 1
ABGB: § 1295 Abs 1
Aus der EuGH-Judikatur (C-354/18 , Rusu = Zak 2019/483, 263) folgt, dass sich die Anrechnung einer Ausgleichszahlung iSd Art 7 Fluggastrechte-VO auf weitergehende Schadenersatzansprüche nach dem nationalen Recht richtet und das Unionsrecht die Anrechnung auch bei Ersatzansprüchen für materielle Schäden nicht ausschließt.