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Verwendungsanspruch wegen unberechtigter Quellfassung und -ableitung

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/54Zak 2022, 35 Heft 2 v. 4.2.2022

ABGB: § 1041

WRG: § 3

Das Fassen einer Quelle auf fremdem Grund und das Ableiten des Wassers greifen in das Verfügungsrecht des Grundeigentümers nach § 3 WRG ein. Dem Grundeigentümer kann ein Verwendungsanspruch nach § 1041 ABGB zustehen.

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