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Lösungsbefugnis - Befreiung durch mangelhafte Ersatzleistung wegen Verhinderung der Verbesserung

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/53Zak 2022, 35 Heft 2 v. 4.2.2022

ABGB: § 906, § 914

Mit einer Lösungs- oder Ersetzungsbefugnis wird dem Schuldner das Gestaltungsrecht eingeräumt, sich von der geschuldeten Leistung durch die Erbringung einer anderen Leistung zu befreien.

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