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Verlassenschaftsgerichtliche Genehmigung für Zusammenschluss erforderlich

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/733Zak 2022, 394 Heft 20 v. 12.12.2022

ABGB: § 810 Abs 2

UmgrStG: § 23

Die Veräußerung von Nachlassobjekten bedarf auch nach Abgabe von Erbantrittserklärungen zur gesamten Verlassenschaft der Genehmigung des Verlassenschaftsgerichts. Unter Veräußerung sind alle Vorgänge zu verstehen, die im Weg der Einzelrechtsnachfolge zum endgültigen Ausscheiden einer Sache aus dem Verlassenschaftsvermögen führen.

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