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Anrechnung von Schenkungen auf den Erbteil - keine Berücksichtigung im Verlassenschaftsverfahren

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/732Zak 2022, 394 Heft 20 v. 12.12.2022

ABGB: § 753

AußStrG: § 177

Eine Schenkung des Erblassers an ein Kind ist gem § 753 ABGB bei der gesetzlichen Erbfolge der Kinder grundsätzlich auf Verlangen anzurechnen. Die Anrechnung verändert nicht die Erbquoten, sondern spielt nur bei der Erbteilung eine Rolle.

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