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Prader/Kathrein, "Zwillings-" und "Drillingsabstellplätze" - ein wohnungseigentumsrechtliches Unding, immolex 2022/153, 343.

LiteraturübersichtMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/714Zak 2022, 380 Heft 19 v. 1.12.2022

Wenn die Platzverhältnisse es nicht zulassen, die baubehördlich vorgeschriebene Anzahl an Abstellplätzen in Form selbstständig befahrbarer Parkplätze zu erreichen, kommen nach Information der Autoren in der Praxis drei Gestaltungsvarianten vor: Mehrere Parkplätze werden zu einem Wohnungseigentumsobjekt zusammengefasst, Parkplätze werden trotz fehlender selbstständiger Befahrbarkeit als eigene Wohnungseigentumsobjekte ausgewiesen oder sie werden als Zubehör-Wohnungseigentum zu anderen Parkplätzen gewidmet. Alle drei Varianten seien nicht mit den Prinzipien des WEG vereinbar. Das Wohnungseigentum an solchen Abstellplätzen sei daher nichtig.

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