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Bausparen - Jahresentgelt als unangemessene Benachteiligung

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/680Zak 2022, 363 Heft 19 v. 1.12.2022

Eine Klausel in den AGB einer Bausparkasse, die während der Sparphase ein Jahresentgelt von 12 € pro Konto vorsieht, unterliegt nach Ansicht des dt BGH (XI ZR 551/21) als Preisnebenabrede der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB und ist wegen unangemessener Benachteiligung des Bausparers unwirksam.

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