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Keine Obsorge beider Elternteile bei fehlender Kooperationsfähigkeit

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/615Zak 2022, 333 Heft 17 v. 28.10.2022

ABGB: § 180, § 189

Für die Entscheidung zwischen Alleinobsorge und Obsorge beider Elternteile ist maßgeblich, welche Obsorgeform besser dem Wohl des Kindes entspricht. Die Obsorge beider Elternteile setzt aber ein Mindestmaß an Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit voraus.

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