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Mitwirkungspflicht an der Feststellung der Abstammung

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/614Zak 2022, 333 Heft 17 v. 28.10.2022

ABGB: § 148

AußStrG: § 85

Das Kind kann seinen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft wahlweise auf einen positiven Vaterschaftsnachweis (§ 148 Abs 1 ABGB) oder auf den Nachweis sexueller Kontakte des Mannes mit der Mutter in der empfängniskritischen Zeit (Zeugungsvermutung: § 148 Abs 2 ABGB) stützen.

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