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Reischauer, Schadenersatz wegen Nichterfüllung: Ist das ABGB bei der Lösung von Rechtsfragen zu berücksichtigen? ÖJZ 2022/110, 926.

LiteraturübersichtSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/604Zak 2022, 320 Heft 16 v. 14.10.2022

Flume (Der Nichterfüllungsschaden oder ein Plädoyer für einen Abschied vom deliktsrechtlichen Denken, ÖJZ 2022/79, 657; dazu Zak 2022/412, 220) vertritt entgegen der hM die Auffassung, dass der Nichterfüllungsschaden, den der schuldhaft in Verzug geratene Käufer dem zurücktretenden Verkäufer gem § 921 ABGB zu ersetzen hat, nicht mit der Gewinnspanne, sondern über die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Marktpreis (allenfalls zuzüglich des Zeitinteresses und des Verzögerungsschadens) zu berechnen ist. In seiner Replik wendet der Autor ein, dass es sich bei der Gewinnspanne nicht um eine Besserstellung, sondern eben um den nach dem Gesetz zu ersetzenden Schaden handelt. Hätte der Käufer den Vertrag nicht verletzt, hätte der Verkäufer auch die Gewinnspanne erhalten und im Normalfall einen weiteren Handel tätigen können. Verkäufer- und Käuferrücktritt würden entgegen der Ansicht Flumes nicht ungleich behandelt.

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