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Werklohn bei Nichtausführung - Fälligkeit erst nach Erfüllung der Informationspflicht

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/513Zak 2022, 275 Heft 14 v. 9.9.2022

KSchG: § 2 Abs 2, § 27a

ABGB: § 904, § 1168 Abs 1

Wenn der Werkunternehmer von einem Verbraucher als Besteller gem § 1168 Abs 1 ABGB trotz Nichtausführung des Werks das vereinbarte Entgelt oder einen Teil davon verlangt, muss er ihn gem § 27a KSchG darüber informieren, warum keine (höheren) Abzüge für Ersparnisse oder anderweitigen Erwerb gerechtfertigt sind. Diese Informationspflicht zählt gem § 2 Abs 2 KSchG zum relativ zwingenden Recht.

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