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Rückforderung von Einsätzen bei nicht konzessionierten Online-Pokerspielen

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/512Zak 2022, 275 Heft 14 v. 9.9.2022

ABGB: § 877, § 879 Abs 1, § 1174 Abs 1, § 1432

Nach stRsp können Zahlungen, die aufgrund eines wegen Gesetzwidrigkeit unwirksamen Glücksspielvertrags geleistet wurden, zurückverlangt werden.

Weder § 1174 Abs 1 S 1 ABGB (wissentliche Leistung zu unerlaubtem Zweck) noch § 1432 ABGB (wissentliche Zahlung einer Nichtschuld) schließen die Rückforderung der Einsätze, die ein Spieler für Pokerspiele auf einer nicht konzessionierten Plattform an deren Betreiber geleistet hat, aus. Ob der Spieler durch seine Spielteilnahme den Verwaltungsstraftatbestand des § 52 Abs 5 GSpG erfüllt hat, spielt keine Rolle.

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