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Höller, Kuhattacken, § 1320 ABGB und das Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2019, ÖJZ 2021/57, 453.

LiteraturübersichtSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/331Zak 2021, 180 Heft 9 v. 11.6.2021

Aufgrund eines konkreten Anlassfalls (siehe 5 Ob 168/19w = Zak 2020/315, 196) wurde mit dem HaftRÄG 2019 eine Sonderregelung für die Tierhalterhaftung in der Alm- und Weidewirtschaft geschaffen (näher Zak 2019/423, 232 und Ollinger, Das Kuh-Urteil und die neue Eigenverantwortung, Zak 2019/628, 344). Die Autorin sieht darin eine übereilte Anlassgesetzgebung, die aufgrund der Einführung vieler neuer unbestimmter Gesetzesbegriffe das Ziel, mehr Rechtssicherheit zu schaffen, verfehlt. Dass Haftungsfälle in der Alm- und Weidewirtschaft nun wesentlich anders beurteilt werden als in der bisherigen Rsp, sei nicht zu erwarten.

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