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Rückfragepflicht des Rechtsanwalts bei unklarem Auftrag

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/319Zak 2021, 177 Heft 9 v. 11.6.2021

RAO: § 9 Abs 1

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1299, § 1311

Die Kardinalspflicht des Rechtsanwalts zur Interessenwahrung und Rechtsbetreuung nach § 9 Abs 1 RAO umfasst ua Warn-, Aufklärungs-, Informations- und Verhütungspflichten.

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