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Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des Wohnungseigentumshauses durch Wintergarten

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/317Zak 2021, 177 Heft 9 v. 11.6.2021

WEG: § 16 Abs 2

Das Recht des Wohnungseigentümers, sein Objekt zu verändern, setzt gem § 16 Abs 2 Z 1 WEG ua voraus, dass die äußere Erscheinung des Hauses durch die Änderung nicht beeinträchtigt (dh verschlechtert) wird. Bei der Beurteilung hat das Gericht einen Ermessensspielraum.

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