vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einbau einer Klimaanlage nicht verkehrsüblich

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/314Zak 2021, 176 Heft 9 v. 11.6.2021

MRG: § 9 Abs 1 Z 2

Die Durchsetzung einer wesentlichen Veränderung des Mietgegenstandes gegen den Willen des Vermieters setzt ua gem § 9 Abs 1 Z 2 MRG voraus, dass die Änderung der Verkehrsübung entspricht. Wenn die Verkehrsüblichkeit nicht bereits aus der allgemeinen Lebenserfahrung folgt, hat der behauptungs- und beweispflichtige Mieter die dafür sprechenden Umstände konkret darzulegen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte