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Kurze Gewährleistungsfrist nur bei Tierkrankheiten

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/310Zak 2021, 175 Heft 9 v. 11.6.2021

ABGB: § 933 Abs 2

Die kurze Gewährleistungsfrist von sechs Wochen bei Viehmängeln (§ 933 Abs 2 ABGB) gilt nur für Krankheiten, nicht jedoch für andere Sachmängel (hier: Unterernährung).

OGH 24. 3. 2021, 3 Ob 14/21m

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