ABGB: § 933 Abs 2
Die kurze Gewährleistungsfrist von sechs Wochen bei Viehmängeln (§ 933 Abs 2 ABGB) gilt nur für Krankheiten, nicht jedoch für andere Sachmängel (hier: Unterernährung).
OGH 24. 3. 2021, 3 Ob 14/21m
ABGB: § 933 Abs 2
Die kurze Gewährleistungsfrist von sechs Wochen bei Viehmängeln (§ 933 Abs 2 ABGB) gilt nur für Krankheiten, nicht jedoch für andere Sachmängel (hier: Unterernährung).
OGH 24. 3. 2021, 3 Ob 14/21m