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Kindesentführung - keine Formerfordernisse für Zustimmung zur Übersiedlung

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/263Zak 2021, 152 Heft 8 v. 19.5.2021

HKÜ: Art 13

Die Rückführung des Kindes kann gem Art 13 Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) ua dann abgelehnt werden, wenn der (mit-)obsorgeberechtigte Elternteil dem Auslandsaufenthalt des Kindes zugestimmt hat. Diese Zustimmung muss in keiner bestimmten Form vorliegen. Auch eine konkludente Zustimmung genügt.

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