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Haftung des Kinder- und Jugendhilfeträgers nach ungerechtfertigter Kindesabnahme

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/262Zak 2021, 152 Heft 8 v. 19.5.2021

AHG: § 1

ABGB: § 158, § 211 Abs 1, § 1311, § 1325

In Abkehr von der bisherigen Rsp des OGH ordnet der 1. Senat (Fachsenat für Amtshaftungssachen) vorläufige Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfeträger nach § 211 Abs 1 ABGB der Privatwirtschafts- und nicht der Hoheitsverwaltung zu. Eine Amtshaftung scheidet daher aus.

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