HKÜ: Art 13
Die Rückführung des Kindes kann gem Art 13 Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) ua dann abgelehnt werden, wenn der (mit-)obsorgeberechtigte Elternteil dem Auslandsaufenthalt des Kindes zugestimmt hat. Diese Zustimmung muss in keiner bestimmten Form vorliegen. Auch eine konkludente Zustimmung genügt.