vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rückholung des Kindes als Sicherungsmaßnahme des Pflegschaftsgerichts

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/193Zak 2021, 111 Heft 6 v. 21.4.2021

ABGB: § 162 Abs 3

AußStrG: § 107 Abs 3

Wenn beide Elternteile ohne Festlegung eines Hauptbetreuungsorts obsorgeberechtigt sind, darf der Wohnort des Kindes gem § 162 Abs 3 ABGB nur mit Zustimmung beider Elternteile oder gerichtlicher Genehmigung ins Ausland verlegt werden. Die eigenmächtige Verbringung des Kindes ins Ausland durch einen Elternteil ist daher rechtswidrig. Das verletzte Aufenthaltsmitbestimmungsrecht des anderen Elternteils ist mit einem Zurückholungsrecht verbunden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte