vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Eigenzuständigkeit des Bezirksgerichts für Scheinvaterregress

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/194Zak 2021, 112 Heft 6 v. 21.4.2021

JN: § 49 Abs 2 Z 2

ABGB: § 231, § 1042

Die Klage eines Dritten gegen den Unterhaltspflichtigen auf Aufwandersatz gem § 1042 ABGB für Unterhaltsleistungen (hier: Klage des Scheinvaters gegen den wahren Vater) fällt in die Eigenzuständigkeit des Bezirksgerichts für Unterhaltsangelegenheiten (§ 49 Abs 2 Z 2 JN).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte