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Kein Abzug des Pflegevermächtnisses von der Bemessungsgrundlage für Pflichtteilsansprüche

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/124Zak 2021, 75 Heft 4 v. 17.3.2021

ABGB: § 677, § 745, § 779, § 1435

Auch die gesetzlichen Vermächtnisse (Pflegevermächtnis nach §§ 677 f ABGB, Vorausvermächtnis nach § 745 ABGB) vermindern gem § 779 Abs 2 ABGB die Bemessungsgrundlage für Pflichtteilsansprüche nicht.

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