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Teilwirksamkeit der letztwilligen Verfügung trotz Unfähigkeit von Testamentszeugen

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/123Zak 2021, 75 Heft 4 v. 17.3.2021

ABGB: § 588 Abs 1

Die Zeugnisunfähigkeit des Erben oder Vermächtnisnehmers und ihm nahestehender Personen nach § 588 Abs 1 ABGB beschränkt sich auf die begünstigenden Anordnungen. Andere Anordnungen, die in der letztwilligen Verfügung enthalten sind, können wirksam bezeugt werden. Die letztwillige Verfügung kann daher teilwirksam sein.

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