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Keine Akteneinsicht in Erwachsenenschutzakt durch Dritte (2)

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/118Zak 2021, 73 Heft 4 v. 17.3.2021

AußStrG: § 22, § 127 Abs 3, § 141 Abs 1

ZPO: § 219

Aus § 141 Abs 1 AußStrG folgt, dass Dritten kein Recht auf Akteneinsicht in den Erwachsenenschutzakt zusteht, selbst wenn sie ein berechtigtes rechtliches Interesse haben.

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