ABGB: § 362, § 387, § 444, § 492
Die Preisgabe von Grundeigentum ist auch dann möglich, wenn die Liegenschaft mit der Dienstbarkeit des Geh- und Fahrtrechts belastet ist.
OGH 26. 11. 2020, 5 Ob 204/20s
ABGB: § 362, § 387, § 444, § 492
Die Preisgabe von Grundeigentum ist auch dann möglich, wenn die Liegenschaft mit der Dienstbarkeit des Geh- und Fahrtrechts belastet ist.
OGH 26. 11. 2020, 5 Ob 204/20s