vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anwaltliche Verschwiegenheitspflicht auch im Privatleben

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/109Zak 2021, 63 Heft 4 v. 17.3.2021

In Reaktion auf die davon abweichende Begründung, die ein Einstellungsbeschluss des Disziplinarrats einer Rechtsanwaltskammer enthält, hat der OGH in 6 Ob 224/20i darauf hingewiesen, dass die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht nach § 9 Abs 2 RAO selbstverständlich nicht nur während der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwalts, sondern auch im Privat- und Familienleben gilt (hier: mögliche Äußerungen über einen Mandanten gegenüber dem Ehegatten). Auch unwahre Behauptungen des Anwalts zu einem Mandatsverhältnis seien ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte