vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Neuerliche Genehmigung für Bauabweichungen erforderlich?

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/57Zak 2021, 37 Heft 2 v. 3.2.2021

WEG: § 16 Abs 2, § 52 Abs 1 Z 2

ABGB: § 914

Baumaßnahmen eines Wohnungseigentümers unter Inanspruchnahme allgemeiner Teile (hier: Dachbodenausbau), denen die anderen Wohnungseigentümer zugestimmt haben, können unter Umständen ohne neuerliche Zustimmung bzw gerichtliche Genehmigung mit Abweichungen ausgeführt werden. Die ergänzende Auslegung der Zustimmung kann nämlich ergeben, dass geringfügige Änderungen davon gedeckt sind. Insb gilt dies für notwendige Anpassungen des Bauplans an tatsächliche bauliche Gegebenheiten. Bagatellhafte Änderungen sind von vornherein genehmigungsfrei.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte