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Vollmaier, Ist der regressberechtigte Mitschädiger "Dritter" iSd § 157 VersVG? ZVR 2021/136, 308.

LiteraturübersichtSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/515Zak 2021, 280 Heft 14 v. 10.9.2021

§ 157 VersVG räumt dem Geschädigten ("Dritten") gegenüber der Haftpflichtversicherung ein Absonderungsrecht ein, wenn über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Der Autor vertritt die Ansicht, dass ein regressberechtigter Mitschädiger nicht als "Dritter" iSd § 157 VersVG bevorrechtet wird.

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