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Unverbindlichkeit einer nicht durch Verordnung gedeckten Geschwindigkeitsbeschränkung

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/507Zak 2021, 278 Heft 14 v. 10.9.2021

ABGB: § 1311

StVO: § 52 lit a Z 10a

Ein nicht durch eine Verordnung gedecktes Verkehrszeichen ist nur dann aus Gründen der Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmer verbindlich, wenn dadurch ein dem gebotenen Verhalten entsprechendes Recht eines anderen Verkehrsteilnehmers zum Ausdruck gebracht wird.

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