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Anmerkung des Erlags der Entschädigung vor Rechtskraft des Enteignungsbescheides

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/415Zak 2021, 233 Heft 12 v. 3.8.2021

EisbEG: § 33, § 34 Abs 2, § 35

ABGB: § 1425

Gem § 34 Abs 2 S 2 EisbEG ist der Erlag der Enteignungsentschädigung von Amts wegen im Grundbuch anzumerken. Die Rechtskraft des Enteignungsbescheides bildet keine Voraussetzung für diese Anmerkung.

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